Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Le Cadeau
1. Vertragsbeziehung
Für den Erwerb der Le Cadeau-Boxen besteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Käufer und DAS ZELT AG (nachfolgend DAS ZELT). Für die eigenen Veranstaltungen von DAS ZELT besteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Ticketinhaber (Beschenkten) und DAS ZELT. Bei Ticketverkäufen für andere Veranstalter tritt DAS ZELT als Agent des Veranstalters auf. In diesem Falle besteht die vertragliche Beziehung zwischen dem Ticketinhaber (Beschenkten) und dem jeweiligen Veranstalter.
2. Gültigkeit / Dauer des Vertrages
Nach Zahlungseingang werden die Le Cadeau-Boxen an den Käufer zum Weiterschenken überreicht bzw. verschickt. Die auf die Code-Karten geladene Gutschrift für Showtickets wird zeitgleich mit dem Versand an den Käufer aktiviert. Die Veranstaltung kann mittels Code-Karte innerhalb von achtzehn Monaten online gebucht werden, der Besuch der Show kann auch später erfolgen. Guthaben, die nicht innert dieser Frist bezogen werden, verfallen.
3. Rückgabe und Umtausch
Die Rückgabe und der Umtausch von Le Cadeau Boxen und Code-Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle der separat geregelten Vereinbarung mit Firmenkunden, werden lediglich die effektiv aktivierten Codes bzw. die eingelösten Tickets verrechnet. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19 CHF bei Versendung der Le Cadeau-Boxen sowie nachfolgendem Ticketversand an den Beschenkten bleibt bestehen und wird nicht zurückerstattet bzw. erlassen.
4. Verlust oder Beschädigung
Der Code-Karten- bzw. Ticketinhaber ist für die sichere Verwahrung des Tickets bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken. Ein Ersatz beschädigter oder verlorener Karten bzw. Tickets ist ausgeschlossen.
5. Verschiebung
Bei Verschiebung einer Veranstaltung bzw. des Veranstaltungsortes behalten die Tickets, welche über Le Cadeau eingelöst wurden, ihre Gültigkeit für das Verschiebedatum bzw. den -ort.
6. Absage
Wird eine Veranstaltung von DAS ZELT ersatzlos abgesagt, so können die erworbenen Tickets innert 30 Tagen zurückgegeben werden. In diesem Falle wird der Wert des Tickets dem Beschenkten erstattet. Im Falle von Tickets eines anderen Veranstalters gelten dessen Bestimmungen.
7. Gültigkeit der Tickets
Die Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle bezogen wurden. Sie sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigungen sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen zu schützen. Der Strichcode muss maschinenlesbar sein. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
8. Urheberrechte
Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Fotoaufnahmen zu ausschliesslich privaten Zwecken sind ohne Blitz erlaubt. Kommerzielle Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.
9. Sicherheit
Das Mitführen von Wurfgegenständen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist strengstens verboten. Rauchverbote sind strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.
10. Haftungsausschluss
DAS ZELT übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGB zur Folge. Veranstalter und Ticketinhaber verpflichten sich für diesen Fall, unwirksame Bestimmungen durch solche dem Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmungen zu ersetzen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte der Stadt Basel ausschliesslich zuständig.